Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Jan Lewandowski – Film & Fotografie
Mit einer oder mehreren Unterschriften stimmen Sie den folgenden Geschäftsbedingungen zu.
I
Sofern nicht anders vereinbart, ist zur Bestätigung des Auftrags eine Anzahlung in Höhe von einem Drittel der Gesamtsumme fällig. Die Zahlung ist unmittelbar nach Vertragsabschluss zu leisten und sichert die verbindliche Reservierung des Projektzeitraums.
II
Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht wurden.
III
Gebuchte Zeiträume können am Produktionstag flexibel aufgestockt werden. Änderungen darüber hinaus müssen schriftlich erfolgen. Jede zusätzlich begonnene Leistung wird vollständig vergütet.
IV
Der Lieferzeitraum wird mit der Auftragsbestätigung vereinbart und ist je nach Umfang und Art des Projekts abhängig.
V
Wenn möglich, findet vorab ein persönliches oder digitales Briefing statt, um Projektidee, Ablauf und gegenseitige Erwartungen abzustimmen.
VI
Bei längeren Drehtagen (über 4 Stunden) besteht Anspruch auf angemessene Pausen, eine Mahlzeit sowie einen festen Sitzplatz.
VII
Alle Bilder und Aufnahmen werden nach Vertragsvereinbarung professionell nachbearbeitet – zum Beispiel durch Schnitt, Farbkorrektur, Sounddesign oder Retusche. Rohdaten (z. B. RAW-Dateien oder ungeschnittenes Filmmaterial) können auf Wunsch und gegen Aufpreis bereitgestellt werden.
Die Nutzung dieser Daten ist im Vorfeld abzustimmen – insbesondere bei einer Weitergabe an Dritte für Postproduktion oder eigene Weiterverwertung.
VIII
Die finalen Medien (Foto/Film) werden zur privaten oder projektbezogenen Nutzung übergeben. Jede weitergehende Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung (z. B. Kampagnen, Re-Editing, Verkauf) bedarf der schriftlichen Zustimmung.
IX
Ab einer Entfernung von 250 km (Hin- und Rückweg) können zusätzliche Anfahrts- bzw. Reisekosten (z. B. Bahn/Flug/Unterkunft) anfallen, die im Vorfeld abgesprochen werden.
X
Für die Einholung aller notwendigen Einverständniserklärungen (z. B. von abgebildeten Personen) ist derdie Auftraggeberin verantwortlich. Werden Aufnahmen für Öffentlichkeitsarbeit genutzt, ist dies im Vorfeld schriftlich zu regeln.
XI
Wird die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, ist der Fotograf/Filmemacher nicht zur Durchführung des Auftrags verpflichtet. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.
XII
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Material zur Weiterverarbeitung (z. B. Druck, Postproduktion) an Dritte weiterzugeben, ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Projekts.
XIII
Datenschutz ist mir wichtig. Alle Informationen dazu finden Sie unter: [Link zur Datenschutzerklärung]
XIV
Die Archivierung des Rohmaterials erfolgt nur nach Absprache und ist nicht Bestandteil des Vertrages.
XV
Die kommerzielle Nutzung durch Dritte (z. B. Agenturen, Partnerunternehmen, Medien) ist nur nach Absprache und ggf. gegen Gebühr gestattet. Ohne ausdrückliche Erlaubnis ist ausschließlich die private oder projektbezogene Nutzung erlaubt.
XVI
Bei Stornierung durch den Dienstleister besteht kein Anspruch auf Vergütung. Storniert derdie Auftraggeberin, gelten folgende Staffelungen:
– über 12 Monate vor Projektbeginn: 20 % des Auftragswerts
– ab 6 Monate: 40 %
– ab 3 Monate: 80 %
– ab 1 Monat: 100 %
Der Nachweis geringerer Ausfallkosten bleibt dem/der Auftraggeberin vorbehalten.
XVII
Der Zugang zu Online-Galerien, Download-Links oder Cloud-Speichern kann nach 2 Monaten geschlossen werden.
XVIII
Rohdaten (z. B. RAW-Fotos, ungeschnittenes Filmmaterial) können gegen einen Aufpreis von 50 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 700 €, erworben werden.
XIX
Sollten an einem Drehort bestimmte Technik (z. B. Drohnen, Kameras) nicht erlaubt sein, liegt es in der Verantwortung des/der Auftraggeberin, dies im Vorfeld zu klären. Einschränkungen müssen rechtzeitig kommuniziert werden.
XX
Mein Anspruch ist es, hochwertige, authentische Ergebnisse zu liefern. Ich bin offen für Rückfragen zu allen Rahmenbedingungen – bitte zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen.
XXI
Ein respektvoller, professioneller Umgang wird auf beiden Seiten erwartet. Sollte dieser nicht gewährleistet sein (z. B. durch Teammitglieder, Gäste oder Dritte), behalte ich mir vor, den Auftrag auf Kosten des/der Auftraggeberin abzubrechen.
XXII
Spätestens wenige Tage vor Projektbeginn bitte ich um Übermittlung der finalen Informationen, insbesondere:
– Genaue Ablaufpläne
– Exakte Adressen aller Locations
– Relevante Ansprechpartner mit Kontaktdaten
– Besondere Hinweise, die Produktion oder Ablauf betreffen
Diese Informationen sind essentiell für eine reibungslose Umsetzung.